Allgemeine Geschäftsbedingungen

Xenio Marketing GmbH
Ihmelsstraße 7
04315 Leipzig

Fon: +49 341 600766-0
Fax: +49 341 600766-60

E-Mail: info@xenio-marketing.de
Web: www.xenio-marketing.de

Geschäftsführer: Henrik Wahlstadt

1. Allgemeines

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge in den Bereichen Webentwicklung, Programmierung, Online- und Offline-Marketing, Grafik sowie sonstigen Beratungstätigkeiten, die zwischen der Xenio Marketing GmbH – nachfolgend als Anbieter bezeichnet – und deren Kunden geschlossen werden.
1.2 Mit Unterzeichnung eines Angebotes erteilt der Kunde einen rechtsverbindlichen, unwiderruflichen Auftrag für die dort aufgeführten Leistungen. Mit dem Versand der Auftragsbestätigung durch den Anbieter an den Kunden gilt der Auftrag als angenommen.
1.3 Der Anbieter ist berechtigt, bei Erbringung seiner Leistungen Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen.
1.4 Die beiden Vertragsparteien benennen jeweils einen Ansprechpartner, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses anstehenden Entscheidungen zu treffen und an den Anbieter bzw. Kunden zu kommunizieren.
1.5 Der Anbieter schuldet die Umsetzung der beauftragten Leistung nach der Projektbeschreibung sowie im Rahmen des einzelvertraglich beschriebenen Leistungsumfangs. Sollten durch abweichende Wünsche und Änderungen Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu tragen.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde unterstützt den Anbieter bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Für die Auftragsdurchführung benötigtes Informations-, Text-, Bild-, Ton- und Datenmaterial wird vom Kunden innerhalb der vereinbarten Frist zur Verfügung gestellt, sofern die vereinbarte Mitwirkungsleistung des Kunden und/oder die Art des Auftrags dies erfordern.
2.2 Der Kunde ist verpflichtet, das auftrags- bzw. vertragsgemäß hergestellte Werk bzw. die geschuldete Dienstleistung abzunehmen. Sie sind als auftrags- bzw. vertragsgemäße Leistung anerkannt, wenn der Kunde dem Anbieter nicht binnen 5 Tagen nach der Ablieferung anderweitig Mitteilung macht.

3. Auftragsdurchführung, Erbringung der Leistungen

3.1 Arbeitsgrundlage und Leistungsbeschreibung sind in der Regel in der Auftragsbestätigung festgehalten.
3.2 Ein mündlich erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die darauffolgende schriftliche Auftragsbestätigung nicht innerhalb von 3 Tagen nach Auftragserteilung schriftlich abgelehnt wird.
3.3 Eine Änderung der Leistungen muss stets schriftlich erfolgen. Sollte durch den Änderungswunsch seitens des Kunden ein Mehraufwand entstehen, muss dieser vom Kunden getragen werden.
3.4 Für Terminverzug infolge von Änderungswünschen des Kunden haftet der Kunde. Der Anbieter wird jedoch stets versuchen, negative Folgen für den Kunden zu begrenzen.

4. Leistungen

Je nach beauftragter Leistung gelten die folgenden Bestimmungen:

a. Suchmaschinenoptimierung

Wenn der Gegenstand des Vertrags Leistungen des Anbieters im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) gegen Entgelt ent-hält, gelten die folgenden Bedingungen:
a1. Ziel ist es, dass die im Angebot benannte Website des Kunden (im Folgenden: Website) bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden: Keywords) in Suchmaschinen durch den Suchmaschinen-Nutzer auf einer höheren Position gelistet wird, als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung wird nicht geschuldet. Ist eine andere Such¬maschine nicht ausdrücklich spezifiziert, bezieht sich die Beratung allein auf Google.
a2. Dem Kunden ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Mona-te nach Umsetzung aller vom Anbieter vorgeschlagenen Änderungen dauern kann. Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Suchmaschinen-Platzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Ein-zelnen nicht bekannt sind. Unvorher¬gesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.
a3. Im Rahmen der Onpage-Optimierung wird der Anbieter den Kunden nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Seitenstruktur und/oder den Inhalten der Website, deren Titel, Überschriften, Meta-Daten, Bild¬beschreibungen usw. beraten und Empfeh-lungen für Veränderungen geben. Je nach Bedarf wird der Anbieter den Kunden auch im Hinblick auf Webanalysetools (z.B. Google Analytics), Social Media und andere Website-nahe Themen beraten und bei der Umsetzung unterstützen.
a4. Die Beratung erfolgt nach Ermessen des Anbieters per E-Mail, telefonisch oder in Kundengesprächen (Workshops).
a5. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Umsetzung eigenständig durch die Agentur.
a6. Für den Fall von Veränderungen eines SEO-relevanten Parameters, einer wesentlichen Änderung von Suchmaschinen-Algorithmen, Problemen im Rahmen des Google Search Console oder einer plötzlich auftretenden Verschlechterung der Suchmaschinen-Platzierung, wird der Anbieter den Kunden innerhalb der Laufzeit des Vertrags kurzfristig zum weiteren Vorge-hen beraten, Möglichkeiten der Abhilfe vorschlagen und den Kunden bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen.
a7. Die konkreten Maßnahmen und Leistungen der Onpage-Optimierung werden im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festge-halten.
a8. Im Rahmen der Offpage-Optimierung wird der Anbieter prüfen, ob die Quantität und/oder Qualität der Verlinkung (Backlinks) der Website verbessert werden kann, und entsprechende Empfehlungen aussprechen (Offpage-Optimierung).
a9. Nach Absprache mit dem Kunden bemüht sich der Anbieter um eine Erhöhung der derzeitigen Anzahl und/oder Qualität von Backlinks. Eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Backlinks wird nicht geschuldet. Soweit die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren, umfasst die Offpage-Optimierung auch die Buchung von Verlinkungen von Internet-Seiten Dritter gegen Entgelt.
a10. Einzelheiten der vereinbarten Offpage-Optimierung, insbesondere in Bezug auf die Arten von externen Verlinkungen, Vergü-tungen für den Link-Kauf etc. legen die Parteien einvernehmlich fest.
a11. Die konkreten Maßnahmen und Leistungen der Offpage-Optimierung werden im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festge-halten.

b. Suchmaschinenwerbung

Wenn der Gegenstand des Vertrags Leistungen des Anbieters im Bereich der Suchmaschinenwerbung (SEA) gegen Entgelt enthält, gelten die folgenden Bedingungen:
b1. Dies umfasst alle Maßnahmen zur Konzeption, Durchführung, Optimierung und Steuerung der Werbekampagne auf bekannten Suchmaschinen im Internet, die Erstellung von Werbeanzeigen sowie ggf. die Konzeption und Umsetzung einer Landingpage.
b2. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Anbieter ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und Anzeigen sowie nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) oder ein konkreter Erfolg (z.B. ein defi-nierter Umsatz) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet.
b3. Neben dem Anspruch auf die Vergütung der Dienstleistung hat der Anbieter ebenfalls einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden (Werbebudget für die Schaltung der Anzeigen).
b4. Der Kunde legt für die Dauer der Vertragslaufzeit ein bestimmtes monatliches Werbebudget entsprechend der gültigen Preisliste fest. Dieses fließt 1:1 weiter an den Betreiber der jeweiligen Suchmaschine (z.B. Google). Auf Grundlage dieses Werbe-budgets wird die bestmögliche Suchmaschinenwerbekampagne für den Kunden umgesetzt.

c. Social Media-Marketing

Wenn der Gegenstand des Vertrags Leistungen des Anbieters im Bereich Social-Media-Marketing gegen Entgelt enthält, gelten die folgenden Bedingungen:
c1. Der Anbieter bietet dem Kunden die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen an. Darunter fällt die Erstellung der Social-Media-Präsenz, die Ausarbeitung eines Redaktionsplanes und das Veröf-fentlichen von Beiträgen im Namen des Kunden.
c2. Der Kunde hat sämtliche für die Erbringung der Leistung erforderlichen Inhalte, wie z.B. Texte, Bilder, Daten, Grafiken, Logos, Vorlagen, Suchbegriffe etc. für die weitere vertragsgemäße Verwendung in geeigneter Form und Qualität unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
c3. Nach Absprache kann der Anbieter eigenständig Bildmaterial recherchieren und die Erstellung von Texten übernehmen.
c4. Nach Absprache wird der Anbieter die Interaktion mit der Zielgruppe (Reaktion auf Posts von Usern) im Rahmen der vereinbar-ten Kommunikationsrichtlinien übernehmen.
c5. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Anbieter ausschließlich die vereinbarte Kommunikationsleistung. Ein konkretes Ergebnis (z.B. eine Empfehlungsrate) wird nicht geschuldet.

d. Grafik und Design

Wenn der Gegenstand des Vertrags Leistungen des Anbieters im Bereich Grafik und Design gegen Entgelt enthält, gelten die fol-genden Bedingungen:
d1. Diese Leistungen umfassen die Entwicklung der gestalterischen Vorgaben für Printprodukte des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postkarten, Plakaten, Flyern, etc.), Onlineprodukte (z.B. Ads, Bilder, etc.) und Weblayouts sowie die Konzeption eines Corporate Designs und die Logo-Entwicklung.
d2. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.
d3. Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sollten sich daraus Änderungen ergeben, kann der Vertrag entsprechend ange-passt werden.
d4. Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet der Anbieter bei Designverträgen neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe der Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG); Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. Word, InDesign).
d5. Sobald der Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, erhält der Kunde eine Ansichtsdatei zur Abnahme.
d6. Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

e. Hosting und Domainregistrierung

Wenn der Gegenstand des Vertrags Leistungen des Anbieters im Bereich Hosting oder Domainregistrierung gegen Entgelt enthält, gelten die folgenden Bedingungen:
e1. Der Anbieter bietet seinen Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hosting-Leistungen in Anspruch zu nehmen.
e2. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Anbieter im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend.
e3. Sofern im Rahmen einer Supportregelung vereinbart, übernimmt der Anbieter die erforderlichen Software- und Sicherheitsupdates für die Website und leistet technische Unterstützung im Rahmen des festgelegten Zeitkontingents.
e4. Versionssprünge von Content Management Systemen (z.B. auf eine neue Typo3 LTS-Version) sind nicht Bestandteil des Hostings und müssen separat beauftragt werden.

f. Webprogrammierung

Wenn der Gegenstand des Vertrags Leistungen des Anbieters im Bereich Webprogrammierung, insbesondere Website-Erstellung, gegen Entgelt enthält, gelten die folgenden Bedingungen:
f1. Grundlage für die Erstellung einer Website bilden ein im Vorfeld ausgefülltes Lastenheft und das auf dessen Basis erstellte Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.
f2. Sollten im Prozess der Website-Erstellung weitere Funktionalitäten als zuvor vereinbart vom Kunden gewünscht werden, wird der zusätzliche Aufwand nach Absprache mit dem Kunden mit dem üblichen Stundensatz abgerechnet.
f3. Die Programmierung erfolgt auf einem Testserver des Anbieters.
f4. Dem Kunden ist bekannt und der Kunde akzeptiert, dass Software und Webauftritte nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig frei von Fehlern erstellbar sind. Es kann ggf. auch vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät korrekt ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. Trotz pflichtgemäßer Anstrengungen von dem Anbieter kann dies nicht völlig ausge-schlossen werden. Daher übernimmt die Agentur hierfür keine Haftung.
f5. Für das Testen des gewünschten Funktionsumfangs und des reibungslosen Funktionierens der Website ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, dass dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgehalten und Bestandteil des Auftrages ist. Mit der Abnahme durch den Kunden endet die Verantwortung des Anbieters.

g. Freie Programmierung

Wenn der Gegenstand des Vertrags Leistungen des Anbieters im Bereich freie Programmierung gegen Entgelt enthält, gelten die folgenden Bedingungen:
g1 Grundlage für die Erstellung einer Software-Lösung oder -Erweiterung bildet ein im Vorfeld ausgefülltes Lastenheft und das auf dessen Basis erstellte Angebot bzw. die Auftragsbestätigung.
g2 Sollten im Prozess der Programmierung weitere Funktionalitäten als zuvor vereinbart vom Kunden gewünscht werden, wird der zusätzliche Aufwand nach Absprache mit dem Kunden mit dem üblichen Stundensatz abgerechnet.
g3 Die Programmierung erfolgt auf einem Testserver des Anbieters.
g4 Dem Kunden ist bekannt und der Kunde akzeptiert, dass Software nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig frei von Fehlern erstellbar ist. Es kann ggf. auch vorkommen, dass ein Code nicht von jedem Endgerät korrekt ausgelesen, interpretiert oder verarbeitet wird. Trotz pflichtgemäßer Anstrengungen von dem Anbieter kann dies nicht völlig ausgeschlossen werden. Daher übernimmt die Agentur hierfür keine Haftung.
g5 Für das Testen des gewünschten Funktionsumfangs und des reibungslosen Funktionierens der Software ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, dass dies ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgehalten und Bestandteil des Auftrages ist. Mit der Abnahme durch den Kunden endet die Verantwortung des Anbieters.

5. Prüfung, Reporting und Kommunikation

5.1 Falls vorgesehen, wird der Anbieter dem Kunden einen monatlichen oder quartalsweisen Bericht („Report“) liefern, aus dem sich der aktuelle Stand des Projektes bzw. Kennzahlen entnehmen lassen.
5.2 Sofern der Kunde dem Anbieter entsprechende Zugangsdaten zur Verfügung gestellt hat, wird der Anbieter einmal monatlich die Daten in der Google Search Console auf etwaigen Handlungsbedarf hin überprüfen. Auftretende Fehler werden, wenn möglich, im Rahmen des Vertrages behoben. Kommt es dadurch zu einem erheblichen Mehraufwand, wird die Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden zusätzlich abgerechnet.
5.3 Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird der Anbieter etwaigen sich aus einem Report ergebenden Handlungsbedarf mit dem Kunden in einem monatlichen Telefonat erörtern. Der Anbieter wird dem Kunden dazu jeweils rechtzeitig einen Termin anbieten.

6. Vergütung und Zahlungsmodalitäten

6.1 Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen werden individualvertraglich im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt.
6.2 Sämtliche vereinbarte Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Separat berechnet werden: Fotokosten und Produktionskosten für Printprodukte sowie weitere ggf. entstehende Fremdkosten.
6.3 Ist eine Zahlungsfrist in der Rechnung nicht angegeben, ist der Betrag ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungs-stellung fällig.
6.4 Im Rahmen eines Abos wird zu Abrechnungszwecken ein verbindliches monatliches Budget vereinbart, welches im Auftrag festgelegt wird (im Folgenden: Monatsbudget). Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass das Monatsbudget lediglich eine Schätzung ist und nicht in jedem Fall exakt eingehalten werden kann. Im Fall von Abweichungen ist der Anbieter berechtigt, gegebenenfalls nicht verbrauchtes Budget mit Leistungen des Folgezeitraums bzw. vom jeweiligen Monatsbudget nicht mehr abgedeckte Leistungen mit Budget des Folgemonats zu verrechnen.
6.5 Auf Nachfrage wird der Anbieter dem Kunden jeweils zum Monatsanfang für den Vormonat eine Auflistung der konkret umgesetzten Maßnahmen sowie des dadurch verbrauchten bzw. verrechneten Budgets in Textform übermitteln. Für den Fall, dass ein gravierender Saldo zugunsten des Anbieters besteht, ist dieser berechtigt, den entsprechenden Betrag in Rechnung zu stellen, sofern der entstehende Mehrbetrag mit dem Kunden abgestimmt wurde.
6.6 Der Kunde hat die Abrechnung nach der Übermittlung durch den Anbieter unverzüglich und soweit dies nach ordnungsgemäßer Geschäftslage tunlich ist zu prüfen und, wenn sich ein Fehler zeigt, dies dem Anbieter innerhalb von 14 Tagen anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Rechnung einschließlich der Verwendung des Monatsbudgets als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war. Sofern es sich um einen Fehler handelt, der bei der Prüfung nicht erkennbar war, muss die Anzeige innerhalb von 14 Tagen nach dessen Entdeckung erfolgen.

7. Vertragsdauer, Kündigung

7.1 Der Vertrag wird für die Dauer des jeweils konkret mit dem Kunden vereinbarten Zeitraums abgeschlossen (Vertragslaufzeit) unter Geltung der jeweils mit dem Kunden konkret vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Bei projektbasierten Aufträgen endet die Vertragslaufzeit mit Abschluss des Projektes.
7.2 Bei einem Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann nach Ablauf der festgelegten Mindestlaufzeit mit einer im Angebot hinterlegten Frist zum jeweiligen Termin gekündigt werden.
7.3 Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn

  • der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt,
  • der Kunde mit der Zahlung der monatlichen Vergütung in Höhe eines Betrags, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug ist,
  • der Anbieter wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird und/oder
  • der Kunde in grober Weise seine Mitwirkungspflichten aus diesem Vertrag verletzt.

7.4 Vorausbezahlte Entgelte bzw. Vergütungen werden im Falle einer unberechtigten Kündigung nicht zurückerstattet.
7.5 Kündigungen bedürfen der Schriftform.

8. Nutzungsrechte

8.1 Konzepte, Strategien, Designs, Websites und andere Programmierleistungen, die von dem Anbieter entwickelt wurden, wer-den immer nur für ein juristisch selbständiges Unternehmen erstellt. Die Nutzung über angeschlossene und verbundene Unternehmen muss gesondert vertraglich geregelt sein.
8.2 Dem Kunden wird mit Blick auf die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Dies schließt ein Bearbeitungsrecht mit ein.

9. Gewährleistung SEO

9.1 Der Anbieter wird lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die Gewährleistung im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.
9.2 Der Anbieter bemüht sich darum, seine Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Such¬maschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch den Anbieter darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen des Anbieters in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat.

10. Haftung

10.1 Der Anbieter und/oder seine Erfüllungsgehilfen und/oder gesetzlichen Vertreter haften für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die vertragliche und außervertragliche Haftung für Sach- und Vermö-gensschäden, entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden des Anbieters wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Haftung für die Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) handelt. Unter Kardinalpflich-ten sind diejenigen Pflichten zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In den Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung ei-ner Kardinalpflicht wird nur für den vorhersehbaren und typischerweise bei Geschäften der vorliegenden Art entstehenden Schaden gehaftet, betragsmäßig jedoch höchstens bis zur Auftragssumme, die den Aufträgen des letzten Jahres vor Bekannt-werden des den Schaden auslösenden Ereignisses entspricht.
10.2 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, wobei der Haftungsausschluss nicht im Fall eines Schadens an Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetzes gilt.
10.3 Als Dienstleister haftet der Anbieter nicht für Schäden, die auf Grund technischer Störungen oder Leistungsstörungen des Anbieters oder anderer Dritter entstehen. Der Anbieter haftet auch nicht für Schäden, die der Kunde durch zumutbare Maß-nahmen, insbesondere regelmäßige, mindestens tägliche, Programm- und Datensicherung hätte verhindern können.

11. Vertraulichkeit und Referenz

11.1 Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln.
11.2 Dem Anbieter ist es gestattet, mit der Tatsache, dass der Kunde den Anbieter beauftragt hat, in geeigneter Weise zu werben, und er darf zu diesem Zweck auch über das Vertragsende hinaus in Referenzlisten online und offline Logos u. Ä. des Kunden verwenden.

12. Sonstiges

12.1 Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es dem Anbieter gestattet, während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf ähnliche oder gleiche Suchbegriffe unterschiedlicher Auftraggeber.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt.
13.2 Die Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieses Vertrags. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen Vereinbarungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
13.3 Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
13.4 Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Stand: Oktober 2021

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