50 Prozent Förderung für digitale Projekte mit go-digital

Ausgaben fürs Marketing sehen viele Unternehmer primär als Kostenfaktor. Das greift zu kurz. Denn richtig eingesetzt, handelt es sich bei Marketingausgaben um Investitionen für das unternehmerische Wachstum. Genau wie Investitionen in Technik oder Forschung gibt es daher auch bei Marketing-Investitionen verschiedene Fördermöglichkeiten. Einige wollen wir Ihnen in unserem Blog kurz vorstellen.

Go-digital: Insgesamt 72 Millionen Euro für digitale Projekte

Das Erfolgsmodell „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ging zum 1. Januar 2022 in die zweite Runde. Für die Jahre 2022 bis 2024 stehen insgesamt 72 Millionen Euro an Fördermitteln für digitale Projekte zur Verfügung. Das Vorgängerprogramm war zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen.

Für wen kommt go-digital in Frage?

Gefördert werden kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem gewerblichen oder handwerklichen Bereich. Um die Beraterleistungen in Anspruch nehmen zu können, gelten folgende Voraussetzungen:

  • Ihre Unternehmung hat weniger als 100 Mitarbeiter
  • Der Vorjahresumsatz oder die Vorjahresbilanzsumme betragen maximal 20 Millionen Euro.
  • Sie haben eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Sie sind förderfähig nach der De-minimis-Verordnung.

Unternehmen, die nicht gefördert werden

Allerdings ist nicht jedes KMU im Rahmen von go-digital förderfähig. Nicht gefördert werden beispielsweise:

  • Wirtschafts- und Unternehmensberater
  • Rechtsberater
  • Steuerberater
  • Freie Berufe
  • Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei sowie Aquakultur
  • Gemeinnützige Vereine, Stiftungen und Unternehmen
  • Unternehmen des öffentlichen Rechts
  • Religionsgemeinschaften
  • Verbundene und Tochter-Unternehmen
  • Franchise-Unternehmen

Welche Projekte können mit go-digital gefördert werden?

Förderfähig sind Maßnahmen, mit denen neue Kunden oder Märkte über digitale Strategien erschlossen werden können. Auch die Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Maßnahmen für mehr IT-Sicherheit werden gefördert. Konkret geht es bei go-digital um folgende Bereiche:

  • Digitalisierungsstrategien: Entwicklung neuer sowie das Digitalisieren bestehender Geschäftsmodelle
  • IT-Sicherheit: Risiko- und Sicherheitsanalysen und Optimierung bestehende IKT-Infrastruktur
  • Digitalisierte Geschäftsmodelle: Einführung von digitalen, software-basierten Prozessen zum Beispiel für Logistik, Lagerhaltung oder Bezahlung
  • Datenkompetenz: Erhöhung der Datenkompetenz durch das Erzeugen, Erfassen und Nutzbarmachen vorhandener Daten
  • Digitale Markterschließung: Erarbeitung und Umsetzung von Online-Marketing-Strategien wie Shop-Erweiterungen, SEO oder Social-Media-Maßnahmen

Diese fünf Bereiche können auch miteinander kombiniert werden. Allerdings muss bei jeder Fördermaßnahme ein Pflichtanteil für die IT-Sicherheit des Unternehmens eingeplant werden.

Wie hoch ist die Förderung bei go-digital?

Der Förderumfang liegt bei 30 Beratertagen mit einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Das ergibt ein maximal mögliches Projektvolumen von 33.000 Euro. Die Förderquote beträgt 50 Prozent. Das ergibt insgesamt ein maximal mögliches Fördervolumen von 16.500 Euro.

Das Schöne an go-digital: Als Unternehmen tragen Sie nur Ihren Eigenanteil von 16.500 Euro sowie die Mehrwertsteuer für die gesamte Projektsumme. Das heißt, Sie müssen für die Fördersumme nicht in Vorleistung gehen – diese wird direkt über das Förderprojekt an Ihren go-digital Berater ausgezahlt.

Vor- und Nachteile von go-digital gegenüber anderen Förderprogrammen

Vorteile

  • Im digitalen Bereich ist fast alles förderfähig – auch die Umsetzung.
  • Das maximale Projektvolumen liegt bei 33.000 Euro.
  • Sie erhalten bis zu 16.500 Euro Zuschuss.
  • Der Zuschuss muss nicht vorfinanziert werden.
  • Berater übernehmen die gesamte Abwicklung – vom Antrag bis zur Abrechnung.
  • Es fallen keine Nebenkosten an.

Nachteile

  • Momentan (Juni 2022) müssen Sie mit mindestens sechs Monaten Bearbeitungsfrist zwischen Antragstellung und Bewilligung rechnen.
  • Anschaffungskosten (z.B. Software oder Technik) sind nicht förderfähig.
  • Freie Berufe sind nicht förderfähig.

Sie haben Fragen zu Fördermöglichkeiten?

Informationen zu weiteren Förderprogrammen finden Sie bei uns im Blog. Noch einfach geht’s, indem Sie uns anrufen oder eine E-Mail schreiben. Wir helfen Ihnen gern.

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