DSGVO – Was ändert sich ab Mai 2018?

Ab dem 25. Mai gilt das einheitliche EU-Datenschutzgesetz. Diesen Termin sollten sich alle Unternehmen und Webseitenbetreiber rot im Kalender anstreichen. Doch was bedeutet das konkret? Welche Änderungen treten in Kraft und was sollte unbedingt beachtet werden?

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Was bedeutet DSGVO?

DSGVO bedeutet Datenschutzgrundverordnung, es handelt sich dabei um ein EU-Gesetz. Sie tritt ab Mai 2018 verbindlich in Kraft. Dieses Gesetz betrifft alle Mitgliedstaaten der EU und somit auch Deutschland. Ziel dabei ist es, einen vereinheitlichten Rahmen für alle EU-Staaten zu schaffen.

Die Datenschutzgrundverordnung soll regeln, welche Daten Sie von Ihren Kunden erheben dürfen und welche nicht.

Fakt: Eine der wichtigsten Grundlagen der DSGVO ist die Einwilligung in die Datenerhebung durch Ihre Nutzer.

Ihr Überblick zu den wichtigsten Fragen

Ab wann gilt die Datenschutzgrundverordnung?

Die DSGVO gilt verbindlich ab dem 25. Mai 2018 und es gibt keine Übergangsfrist. Es ist dringend anzuraten, sich schon vorher mit der Thematik auseinanderzusetzen.

Für wen gilt die DSGVO?

Sie soll den Datenschutz für alle Bürger der EU und all diejenigen, die sich in der EU aufhalten regeln. Betroffen sind somit alle Unternehmen, die in der EU ansässig sind und auch diejenigen, die eine Niederlassung in der EU haben oder aber personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.Somit müsste sich beispielsweise ein russisches Reiseunternehmen, das Daten zu deutschen Verbrauchern bei einer Reisebuchung erhebt, ebenfalls an die DSGVO halten.

Was ändert sich durch die DSGVO?

Die gute Nachricht: Da es bereits vor der EU-DSGVO relativ strenge Datenschutzvorgaben in Deutschland gab, ändert sich für uns deutlich weniger als für andere EU-Staaten.Die schlechte Nachricht: Durch die EU-Festlegungen wird bei Nichteinhaltung deutlicher härter und verschärft durchgegriffen als es bislang der Fall war.Es sind vor allem die Verarbeitungsprozesse von personenbezogenen Daten, die nun genauestens überprüft und dokumentiert werden müssen.Die Kernfrage dabei lautet: Handelt es sich dabei um personenbezogene Daten oder nicht? Personenbezogene Daten sind nur dann legal, wenn es vom Gesetz erlaubt ist.

Bußgelder: Wie teuer kann die DSGVO werden?

Eine der größten Änderungen für deutsche Unternehmen ist der drastische erhöhte Bußgeldrahmen. Dieser kann im Ernstfall auf bis zu 20 Millionen Euro oder bei sehr großen Unternehmen auf bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahreseinkommens angesetzt werden. Dies betrifft vor allem Großunternehmen, doch auch der Mittelstand und kleinere Unternehmen müssen sich auf empfindliche Geldstrafen einstellen.

DSGVO-Checkliste:

 1. Passen Sie noch vor dem Inkrafttreten Ihre Datenschutzerklärung den neuen Richtlinien an.

2.  Prüfen Sie Ihre Datenverarbeitungsprozesse und ob diese so zulässig sind.

  • Haben Ihre Kunden oder Nutzer Ihrer Webseite die Möglichkeit, in die Datenerhebung einzuwilligen? (Stichwort e-Privacy-Richtlinie/ Cookie-Richtlinie)
  • Halten Sie sich an die gesetzlichen Pflichten, wie z.B. bei der Archivierung von Rechnungen?
  • Erfüllen Sie den Bestand eines berechtigten Interesses an den Daten?

3.  Achten Sie ebenfalls auf die Spezialregeln der Verordnung. Dies betrifft mitunter die Bereiche:

  • Datenerhebung von Minderjährigen
  • E-Mail-Marketing
  • Umgang mit sensiblen Daten (wie Sexualität, Gesundheit, Politik)
  • Beschäftigtendaten
  • Videoüberwachung im öffentlichen Raum

4. Bei einer Unternehmensgröße ab zehn Mitarbeitern müssten Sie einen Datenschutzbeauftragten benennen.

5. Erstellen Sie Verfahrensverzeichnisse über Ihre Datenverarbeitung.

6. Richten Sie ein Beschwerdemanagement für Ihre Kunden ein, denen Auskunft gegeben werden kann.

 7. Instruieren und sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die neue Datenschutzverordnung.

Offizielle Informationen erhalten Sie unter dsgvo-gesetz.de. Hier erhalten Sie auch die komplette Verordnung als PDF zum Download.

Kurzpräsentation und Checkliste:

Weitere nützliche Quellen und Hinweise für Unternehmen:

  1. https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/eu-datenschutz-grundverordnung/
  2. https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html
  3. https://www.haufe.de/compliance/ds-gvo-checkliste-fuer-datenschutzbeauftragte_230128_430964.html
  4. https://drschwenke.de/dsgvo/

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Mail: support@xenio-marketing

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